Schirmmütze Niedersachsen nach neuer Verordnung vom April 2025

Artikelnummer: 825-1 Kategorie:

Zu repräsentativen Anlässen tragen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und der Pflichtfeuerwehr die Schirmmütze nach Teil A und die Dienstkleidung zur Ausübung dienstlicher Tätigkeit mit repräsentativem Anlass nach Teil C der Verordung vom April 2025

 

Anfrage

Beschreibung

  • Baumwollgemisch mit punktiertem Reflexband
  • dunkelblau
  • Abzeichen Landesemblem sowie Feuerwehremblem
  • Mützenkordel je nach Dienstgrad (siehe unten)

Größen 52 – 63

Mützenkordel:

Erste Dienstgradgruppe ,Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmannʻ:

  • Mützenkordel, gedreht, schwarz, Durchmesser 6 mm, an zwei silberfarbig gekörnten Mützensplinten oder Druckknöpfen befestigt.

Zweite Dienstgradgruppe ,Brandmeisterin oder Brandmeisterʻ:

  • Mützenkordel, gedreht, silberfarbig, Durchmesser 6 mm, an zwei silberfarbig gekörnten Mützensplinten oder Druckknöpfen befestigt.

Dritte Dienstgradgruppe ,Brandinspektorin oder Brandinspektorʻ:

  • Mützenkordel, gedreht, silberfarbig, Durchmesser 8 mm, an zwei silberfarbig gekörnten Mützensplinten oder Druckknöpfen befestigt.

Vierte Dienstgradgruppe ,Brandschutzleiterin oder Brandschutzleiterʻ und Sonderdienstgrad nach § 11 Abs. 10:

  • Mützenkordel, gedreht, goldfarbig, Durchmesser 8 mm, an zwei goldfarbig ge- körnten Mützensplinten oder Druckknöpfen befestigt.

Allgemeine Anfragen

Bisher gibt es keine Anfragen.